Wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, der außerhalb der Schweiz lebt, aber in der Schweiz arbeitet, gibt es einige wichtige Regeln über die Krankenversicherung zu beachten. Hier ist ein Überblick darüber, was Sie wissen müssen und welche Ihre Verantwortlichkeiten sind.
Versicherungspflicht:
Grundsätzlich müssen alle, die in der Schweiz arbeiten, eine Krankenversicherung im Land abschließen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die vom Wohnland und der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers abhängen.
Grenzgänger aus der EU/EFTA/UK:
Nach den Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und dem Vereinigten Königreich, wird die Versicherungspflicht durch das Arbeitsortprinzip geregelt. Dies bedeutet, dass alle Personen, die in der Schweiz arbeiten, einschließlich der Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen, in der Schweiz krankenversichert sein müssen.
Beginn und Ende der Versicherung:
Grenzgänger aus der EU/EFTA/UK mit einer G-Bewilligung müssen sich bei Beginn ihres Arbeitsvertrags versichern. Sie haben drei Monate Zeit, sich bei einer Schweizer Krankenkasse anzumelden. Wenn sie diese Frist nicht einhalten, könnten sie amtlich angemeldet werden und müssen möglicherweise einen Zuschlag für die verspätete Registrierung sowie die medizinischen Kosten bis zum Anmeldedatum zahlen.
Die Versicherungspflicht endet mit Beendigung des Arbeitsvertrages.
Wahlrecht:
Die Schweiz hat mit einigen Nachbarländern (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien) spezielle Vereinbarungen, die es Bürgern dieser Länder erlauben, sich in ihrem Wohnsitzland zu versichern (Wahlrecht). Diejenigen, die diese Option wählen, müssen innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrages einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz stellen.
Grenzgänger außerhalb der EU/EFTA/UK:
Grenzgänger aus Ländern außerhalb der EU/EFTA/UK und deren Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können auf eigenen Antrag in der Schweiz versichert werden. Sie müssen ihren Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Gültigkeit der G-Bewilligung stellen.
Familienmitglieder von Grenzgängern mit Wohnsitz in Italien:
Familienmitglieder von Grenzgängern mit Wohnsitz in Italien müssen je nach Umständen entweder in der Schweiz oder in Italien versichert sein.
Es ist von grundlegender Bedeutung, diese Regeln zu verstehen, um sicherzustellen, dass Sie während Ihrer Tätigkeit als Grenzgänger in der Schweiz angemessen krankenversichert sind. Wenn Sie spezifische Fragen haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns und Sie erhalten kostenlose Unterstützung von einem unserer Berater! [Kontaktieren]